Funkscheine SRC / UBI

Funkscheine SRC / UBI

 

Funkbetriebszeugnisse

Wenn du mit einem ausrüstungspflichtigen Sportboot unterwegs bist, benötigst du das Short Range Certificate. Ausrüstungspflichtige Sportboote müssen mit einer Sprechfunkanlage ausgestattet sein, zu deren Bedienung du als Schiffsführer das SRC benötigst. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine fest eingebaute Anlage, oder ein mobiles Funkgerät handelt. Ausrüstungspflichtig sind z.Bsp. Charterschiffe, Traditionsschiffe, oder gewerblich genutzte Sportboote.

Fährst du also beispielsweise zu einem Törn in die Niederlande oder Kroatien und charterst du dort ein Boot, ist das SRC notwendig. Nutzt du dagegen dein eigenes Sportboot privat, bist du nicht ausrüstungspflichtig und benötigst damit keine Sprechfunkanlage und folglich auch kein SRC (auch wenn sich dieses immer empfiehlt, da du so im Notfall Rettungssignale senden kannst).

Bist du mit einem ausrüstungspflichtigen Boot unterwegs, muss der Schiffsführer über ein SRC verfügen.

Er trägt die Verantwortung für den Funk, kann aber diese Aufgabe auch an andere Mitfahrer abgeben.

Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC)

Das Funkbetriebszeugnis Short Range Certifikate (SRC) ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.

Voraussetzung ist das Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).

 

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. 

Voraussetzung ist das Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).